BERUFSPRAKTIKA
für Studierende der Germanistik und der Deutsch-Polnischen Studien
Das Absolvieren eines fachbezogenen Praktikums soll der praktischen Anwendung des im Laufe des Studiums Erlernten und der beruflichen Orientierung dienen. Der Ablauf des Praktikums wird in der jeweiligen Beschreibung der Studienrichtung vorgegeben. Bei der Auswahl einer passenden Institution für das Praktikum sollten sich Studierende an der Charakteristik ihrer jeweiligen Studienrichtung orientieren.
Ein Berufspraktikum im Bachelorstudiengang ist von allen Studierenden zu absolvieren, die sich gegen ein Lehramtspraktikum entschieden haben. Darüber hinaus obliegt es denjenigen Studierenden im Masterstudiengang, die an einem berufsbegleitenden Studiumteilnehmen. Diese Regelungen betreffen alle an der Germanistik angebotenen Studienrichtungen (auch im Rahmen des Zweifachstudiums) sowie die Deutsch-Polnischen Studien.
Die Anzahl der für ein Praktikum vorgesehenen Stunden wird jeweils im Stundenraster für die jeweilige Studienrichtung festgelegt. Die Stundenraster sind im Download-Bereich auf der Internetseite des Instituts zugänglich.
Die Praktikumsstelle, und damit einhergehend auch das Praktikum selbst, sollte mit der Beschreibung der jeweiligen Studienrichtung, gemäß dem obigen Link, im Einklang stehen. Studierende der Germanistik mit einer zweiten Fremdsprache können ihr Praktikum in einer Einrichtung absolvieren, in der die zweite Fremdsprache zur Anwendung kommt. Berufspraktika können auch im Ausland absolviert werden.
Bevor ein Praktikum aufgenommen wird, muss man sich an die Praktikumsbeauftragte / den Praktikumsbeauftragten für die jeweilige Studienrichtung oder an das Sekretariat des Instituts für Germanistik wenden, um entsprechende Unterlagen zu erhalten.
Für den erfolgreichen Abschluss eines Berufspraktikums sind drei Dokumente notwendig:
– Praktikumstagebuch
Im Praktikumstagebuch ist Folgendes auszufüllen:
- personenbezogene Angaben,
- Tabelle mit Informationen über die Praktikumsstelle samt entsprechenden Zeitraumangaben sowie Informationen über den betriebsseitigen Praktikumsbetreuer / die betriebsseitige Praktikumsbetreuerin (Der Einweisung zum Praktikum liegt das Übereinkommen über Betreuung studentischer Berufspraktika zugrunde.),
- Wochenarbeitsblätter (Arbeitszeit, Stundenzahl, tägliche Aufgabenbeschreibung) versehen mit der Unterschrift des betriebsseitigen Praktikumsbetreuers / der betriebsseitigen Praktikumsbetreuerin
- Stellungnahme des betriebsseitigen Praktikumsbetreuers / der betriebsseitigen Praktikumsbetreuerin zu den Leistungen des/der Studierenden
- Selbsteinschätzung des/der Praktikanten/-in
– Einweisung zum Praktikum
Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der obere Teil wird von dem/der Studierenden ausgefüllt, der untere hingegen vom betriebsseitigen Praktikumsbetreuer / von der betriebsseitigen Praktikumsbetreuerin. Der obere Teil verbleibt bei der Praktikumsstelle, der untere ist dagegen dem/der für die jeweilige Studienrichtung zuständigen Praktikumsbetreuer/Praktikumsbetreuerin zu übergeben.
– Übereinkommen über Betreuung studentischer Berufspraktika (2 Exemplare)
Das Übereinkommen wird in zwei Exemplaren ausgestellt. Nachdem die personenbezogenen Angaben sowie entsprechende Praktikumsinformationen ausgefüllt und mit Unterschriften der Betreuer/Betreuerinnen versehen worden sind, ist das eine Exemplar an die Praktikumsstelle zu übermitteln, das andere ist dagegen an den/die für die jeweilige Studienrichtung zuständigen Praktikumsbetreuer/Praktikumsbetreuerin zurückzugeben.
Zur Anrechnung des Praktikums sind die gesamten Unterlagen (Praktikumstagebuch, unterer Teil der Einweisung und ein Exemplar des Übereinkommens) mindestens 10 Tage vor der geplanten Diplomprüfung dem/der für die jeweilige Studienrichtung zuständigen Praktikumsbetreuer/Praktikumsbetreuerin vorzulegen.
dr Joanna Bednarska-Kociołek
Raum: 4.104
E-Mail: joanna.bednarska@uni.lodz.pl
LEHRAMTSPRAKTIKA
für den Erwerb einer Lehramtsbefähigung am Institut für Germanistik
Die Praktika im Rahmen der Lehramtsbefähigung geben Studierenden die Möglichkeit, eigene Kompetenzen als Deutsch- bzw. Klassenlehrer(in) unter Beweis zu stellen. Das Programm umfasst drei Arten von Praktika.
Die Betreuungs- und Erziehungspraktika haben zum Ziel, Studierende auf den Beruf Deutsch- bzw. Klassenlehrer(in) vorzubereiten. Dabei sollen in den Bereichen Psychologie und Pädagogik erworbene Kenntnisse in der Schulpraxis zur Anwendung kommen. Studierende gewinnen so Einblicke in den Alltag in einer schulischen Einrichtung, deren didaktische Methoden, die Aufgaben und Arbeitsalltagvon Lehrern, in den Umgang mit Lernenden sowie in die Unterrichtsplanung und -dokumentation.
Umfang der Betreuungs- und Erziehungspraktika: 30 Stunden
Wann kann das Praktikum absolviert werden?
Ein Betreuungs- und Erziehungspraktikum kann in den Semestern 2 bis 4 vor dem eigentlichen Lehramtspraktikum absolviert werden. Der Eintrag ins USOS erfolgt im Semester 4.
Files to download
- Regulamin praktyki opiekuńczo-wychowawczej ciągłej dla studentów Wydziału Filologicznego UŁ kierunku filologia germańska (studia II stopnia) (19 KB)
- Skierowanie na studenckie ciągłe zawodowe praktyki opiekuńczo-wychowawcze (15 KB)
- Porozumienie w sprawie prowadzenia studenckich ciągłych zawodowych praktyk opiekuńczo-wychowawczych (12 KB)
Bei einem Langzeitpraktikum im Bereich Lehramtgeht es darum, dass sich Studierende mit dem Tätigkeitsbereich eines Lehrers / einer Lehrerin bekannt machen. Studierende hospitieren im Unterricht bei ihren Betreuern und bereiten selbstständig Unterrichtsentwürfe und -einheiten für die jeweiligen Klassen regelmäßig vor. Dabei nutzen sie nicht nur ihr didaktisches Fachwissen, sondern auch ihre Erfahrungen aus dem Betreuungs- und Erziehungspraktikum und dem Zwischenpraktikum.
Umfang eines Langzeitpraktikum im Bereich Lehramt: 60 Stunden
Wann muss das Praktikum absolviert werden?
Kontinuierliche Lehramtspraktika sind in den Semestern 2 bis 4 zu absolvieren, vorausgesetzt, dass das erforderliche Betreuungs- und Erziehungspraktikum abgeschlossen wurde. Der Eintrag ins USOS erfolgt im Semester 4.
Files to download
- Regulamin praktyk pedagogicznych ciągłych dla studentów Wydziału Filologicznego, kierunku filologia germańska (studia II stopnia) (19 KB)
- Skierowanie na studenckie ciągłe zawodowe praktyki pedagogiczne (15 KB)
- Porozumienie w sprawie prowadzenia studenckich ciągłych zawodowych praktyk pedagogicznych (12 KB)
- Karta przebiegu praktyki pedagogicznej ciągłej z uwzględnieniem realizacji efektów kształcenia na specjalności nauczycielskiej (22 KB)
Lehramtspraktika sind von allen Studierenden zu absolvieren, die sich für den Erwerb einer Lehramtsbefähigung entschieden haben. Von einem Lehramtspraktikum können diejenigen Studierenden befreit werden, die bereits mindestens ein Jahr lang in Vollzeit als Deutschlehrer(in) an einer Schule gearbeitet haben.
Studierende können ihre kontinuierlichen Lehramtspraktika an Grund- und Oberschulen absolvieren. Die Auswahl einer konkreten Schule wird von dem/der Studierenden selbst getroffen. Voraussetzung ist lediglich, dass an der jeweiligen Schule Deutsch als Fremdsprache angeboten wird. Gegebenenfalls ist Kontakt mit einem Deutschlehrer / einer Deutschlehrerin über das Schulsekretariat aufzunehmen. Empfehlenswert ist auch, Kommilitonen und Kommilitoninnen aus höheren Semestern zurate zu ziehen. Es kommen natürlich auch Schulen in Frage, die man vor dem Studium selbst besucht hat.
Der Praktikumsbetreuer / die Praktikumsbetreuerin organisiert ein Informationstreffen, bei dem die Praktikumsordnung besprochen wird und die nötigen Unterlagen ausgegeben werden. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Philologischen Fakultät unter „Lehramtsbefähigung“ zu finden.
Hospitationsstunden umfassen beobachtende Teilnahmen am Unterricht, an Elternabenden, Verfügungsstunden, Lehrerkonferenzenoder Schulfeierlichkeiten.
Im Prinzip ja, vorausgesetzt, dass der vollständige Umfang von Unterrichtsstunden realisiert wird. Eventuell ist auch eine ergänzende Teilnahme am Unterricht bei einem/einer anderen Lehrer/Lehrerin möglich.
Lehramtspraktika können an mehreren Schulen absolviert werden, wenn der Betreuer / die Betreuerin eine solche Lösung akzeptiert und dies von den jeweiligen Schulleitungen genehmigt wird.
In diesem Fall soll sich der/die Studierende an den betreuenden Lehrer / die betreuende Lehrerin wenden, damit dieser / diese ihnen die Teilnahme an Verfügungsstunden bei Kollegen/Kolleginnen organisiert.
Diese Tatsache ist dem Praktikumsbetreuer / der Praktikumsbetreuerin mitzuteilen. Es kommt dann darauf an, ob an der gewählten Schule ein anderer Deutschlehrer / eine andere Deutschlehrerin tätig ist, der/die Betreuung übernehmen könnte. Wenn nicht, wäre eine andere Praktikumsstelle zu suchen.
Nein, Studierende haben nur in solchen Klassen zu unterrichten, die im Stundenplan des betreuenden Lehrers / der betreuenden Lehrerin enthalten sind. Sie dürfen jedoch bei anderen Lehrern/Lehrerinnen hospitieren, wenn der Betreuer / die Betreuerin dies genehmigt.
Die Anzahl der eigenständigen Unterrichtsstunden und der Hospitationsstunden ist in der Praktikumsordnung festgelegt. Diese ist auf der Internetseite des Instituts für Germanistik im Bereich „Lehramtsbefähigung“ zu finden. Bei Zweifelsfällen ist der/die Praktikumsbeauftragte zu konsultieren.
Studierende, denen Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland gewährt wurden oder die sich in einer problematischen familiären oder gesundheitlichen Situation befinden, wenden sich bitte an ihren Praktikumsbetreuer / ihre Praktikumsbetreuerin, um einen individuellen Zeitraum zu erhalten.